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 Betreff des Beitrags: Arbeitgeber informieren
 Beitrag Verfasst: 19. Jan 2009, 22:34 
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Registriert: 30. Nov 2008, 20:30
Beiträge: 28
Wohnort: Wien
Wann habt ihr es eigentlich eurem Boss gesagt? Wie lange hat man dafür eigentlich Zeit? Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung?


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitgeber informieren
 Beitrag Verfasst: 24. Jan 2009, 21:20 
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Registriert: 24. Jan 2009, 18:43
Beiträge: 203
Wohnort: Kärnten
Ich glaub, man hat drei Monate Zeit. Würd aber mal bei der AK nachfragen.

LG

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Ich bin so wie ich bin, aber so bin ich wirklich, und das schätzen einige, wenige ;O) Quelle: Ramona
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Wer eine helfende Hand sucht, findet sie immer am Ende seiner (eigenen) Arme.


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitgeber informieren
 Beitrag Verfasst: 25. Jan 2009, 00:35 
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Registriert: 1. Dez 2008, 21:42
Beiträge: 89
Wohnort: Wien
Soweit ich informiert bin, heißt es, sobald man es weiß. Aber wer kann einem schon nachweisen, wann man es gewusst hat. Also ich habe bei beiden Kindern noch etwas abgewartet (so ca. bis zur 10.Woche). Passieren kann natürlich eh immer etwas, aber gerade am Anfang ist das Risiko noch recht groß. Aber das muss natürlich jeder selbst entscheiden!
Meine Arbeitskollegin hat es sofort nach der ersten Untersuchung beim Arzt gesagt, noch bevor sie den Mutter-Kind-Pass bekommen hat.
Wie gesagt, muss wirklich jeder für sich selbst entscheiden. Aber ich glaube so, bis zur 12.Woche ist die Grenze, denn da sieht man dann ja auch schon ein leichtes Bäuchlein (bei den meisten zumindest). ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitgeber informieren
 Beitrag Verfasst: 30. Jan 2009, 20:54 
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Registriert: 7. Jan 2009, 19:32
Beiträge: 380
Wohnort: Steiermark
Kann euch da jetzt genaue Auskunft geben, weil ich mich jetzt auch erkundigt habe. Dem Arbeitgeber muss die werdende Mutter Bescheid geben, sobald sie sich sicher ist, dass sie schwanger ist bzw. sobald sie ihre Schwangerschaft realisiert hat. Tja, das ist natürlich eher eine relative Zeitangabe, würde ich mal sagen. Manche realisieren erst, dass sie schwanger WAREN, wenn sie ihr Baby in den Händen halten.

Für den Arbeitgeber ist natürlich so früh wie möglich am Besten. Andererseits darf man nicht vergessen. Sobald man die Schwangerschaft bekanntgegeben hat, fällt man unter das Mutterschutzgesetz, d.h. es gibt einen Schutz für die werdende Mutter. Dazu gehört auch, dass sie keine Nachtschichten bzw. keine Überstunden mehr machen darf. Daher kommt für viele auch der finanzielle Aspekt hinzu und sie sagen es ihrem Arbeitgeber erst später um vorher noch ein paar Nachtschichten machen zu können.

So bekam ich es zumindest von meinem Frauenarzt erklärt!

lg,mamma

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